Arbeitsrecht

THOMSEN RECHTSANWÄLTE steht in besonderem Maße für individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Alle in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte verfügen über eine herausragende Expertise im Arbeitsrecht und sind mehrheitlich Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten kompetent und - wenn nötig - streitbar vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe wie auch allen anderen Gerichten im Bundesgebiet. Neben dem individuellen Arbeitsrecht mit rechtlichen Auseinandersetzungen z. B. im Bereich Arbeitsvertragsrecht und Kündigungsschutz bildet insbesondere auch das kollektive Arbeitsrecht einen anwaltlichen Schwerpunkt der auf diesem Gebiet hochspezialisierten Rechtsanwälte.

Auf unserem Spezialgebiet Arbeitsrecht berät die Kanzlei mittelständische Unternehmen umfassend von einer kurzen telefonischen Anfrage zu einem aktuellen arbeitsrechtlichen Problem bis hin zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen einschließlich der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung ihrer unternehmerischen Entscheidungen, seien es Restrukturierungen, die Um– und Neuorganisation ihrer Betriebe und Unternehmen, der Erwerb eines Betriebes oder eines Unternehmens oder dessen Verkauf. Auch die Verhandlungsführung mit dem Betriebsrat und erforderlichenfalls die Auseinandersetzung mit den Gewerkschaften sind Teile der im kollektiven Arbeitsrecht wahrgenommenen Mandate.

Die Risikoprüfung beim Kauf von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Rahmen einer Due Dilligence erfordert vom Käufer eine besondere Sorgfalt. THOMSEN RECHTSANWÄLTE analysiert kompetent und verlässlich den arbeitsrechtlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern, Fachanwälten im Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsprüfern.

Auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts vertreten wir Unternehmen und Führungskräfte in ganz Deutschland aber auch Arbeitnehmer im Raum Karlsruhe. Ein gelegentlicher Perspektivwechsel vom Arbeitgebermandat zum Arbeitnehmermandat gibt dem Anwalt dabei zusätzliche Impulse und verhilft dazu, die Möglichkeiten des Mandats auszuschöpfen.
Zur Durchsetzung der Mandanteninteressen im Arbeitsrecht ist neben Erfahrung und sehr guten juristischen Fachkenntnissen vor allem Kreativität, strategisches Denken und Verhandlungsgeschick notwendig. Optimale, interessengerechte Lösungen erreichen wir am besten gemeinsam mit den Mandanten, in dem wir individuelle Strategien erarbeiten und mit der notwendigen Beharrlichkeit konsequent umsetzen.


Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht:

  • Unternehmensrestrukturierung
  • arbeitsrechtliche Due Diligence beim Unternehmenskauf
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Altersteilzeitverträge
  • Arbeitszeitregelungen
  • Vergütungsregelungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Kündigung, Kündigungsschutz und Abmahnungen
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberhaftung

www.arbeitsrechte.de

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