Erbrecht

Über herausragende Expertise verfügt THOMSEN RECHTSANWÄLTE auch im zweiten Schwerpunkt Erbrecht. Mit besondere Fachkunde beraten wir Sie umfassend bei Ihrer Nachfolgeplanung und gestalten für Sie Ihre maßgeschneiderte Nachfolgeregelung. Wir betreuen Mandanten kompetent, vorausschauend und vertrauensvoll vor und nach dem Erbfall mit dem nachgewiesenen Wissen und der Erfahrung eines Fachanwalts für Erbrecht.

Die Gestaltung der Vermögensübertragung in die nächste Generation erfordert umfassendes wirtschaftliches Verständnis, besondere Kenntnisse im Erbrecht und ein ausgeprägtes Gespür für die familiäre Situation. THOMSEN RECHTSANWÄLTE analysiert in intensiven Gesprächen die Ziele und Wünsche der Mandanten und berücksichtigt nach Möglichkeit die wohlverstandenen Interessen aller Beteiligten bei der erbrechtlichen Nachfolgeregelung.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe berät und vertritt Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Testamentsgestaltung (Ehegattentestament, Familientestament, Behindertentestament)
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Erbverträge
  • Lebzeitige Zuwendungen, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchbestellung
  • Erbengemeinschaft, Nachlassauseinandersetzung, Teilungsversteigerung, Auseinandersetzungsvertrag
  • Erbscheinsverfahren, Europäisches Nachlasszeugnis,
  • Testamentsvollstreckung, Testamentsvollstreckerzeugnis, Nachlassverwaltung
  • Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Erbrecht Karlsruhe Rechtsanwalt

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